Anmeldung/Corona

Anmeldung zur Sprechstunde

Wenn Sie sich für unser Programm zur Adipo­sitas-Therapie inter­es­sieren, sollten Sie unsere Infor­ma­ti­ons­ver­an­staltung besuchen. Auf dieser Veran­staltung erhalten Sie alle wichtigen Infor­ma­tionen zu Chancen und Risiken der Adipo­sitas-OPs, Methoden, Alter­na­tiven, Vorbe­din­gungen, Fragen der Ernährung, geeig­neten Sport­pro­grammen, unter­stüt­zenden Maßnahmen und der Nachsorge. Am Ende der Veran­staltung habe Sie die Möglichkeit, sich für unser Programm anzumelden.

Termin­vergabe unter
T (0561) 8073-1305
F (0561) 8073-4306

Oder melden Sie sich gleich online an: adipositas@marienkrankenhaus-kassel.de


Der Weg zum Wohlfühlgewicht

Präsenz- oder Online-Infover­an­staltung des Adipo­sit­aszen­trums Nordhessen für stark überge­wichtige Menschen.

In der Info-Veran­staltung geht es um die verschie­denen Möglich­keiten durch operative Methoden Gewicht zu verlieren. Wir möchten Ihnen unsere Behand­lungs­kon­zepte präsen­tieren, die alle rund um eine Operation erfor­der­lichen Elemente wie indivi­duelle Ernäh­rungs­be­ratung, psycho­lo­gische Betreuung und Bewegungs­the­rapie beinhalten. Unser hochqua­li­fi­ziertes Team mit langjäh­riger Erfahrung begleitet Patien­tinnen und Patienten in inten­siver Zusam­men­arbeit auf dem Weg zur Operation und auch danach.

In unserem zerti­fi­zierten Kompe­tenz­zentrum für Adipo­sitas- und metabo­lische Chirurgie unter der Leitung von Chefarzt Priv. Doz. Dr. med. Johannes Heimbucher werden jährlich ca. 200 derartige Eingriffe in modernster Technik vorgenommen.

Es wird ausrei­chend Zeit für die Beant­wortung von Fragen geben.

Diese Veran­staltung können wir Ihnen vor Ort im Adipo­sit­aszentrum Nordhessen, aber auch online anbieten.

Die Teilnahme an der Online- und Präsenz-Infor­ma­ti­ons­ver­an­staltung ist nur mit vorhe­riger Anmeldung möglich. Die Termine und Zugangs­daten für die Online-Veran­staltung erhalten Sie nach der Anmeldung unter :
T (0561) 8073-1305 oder per Mail: adipositas@marienkrankenhaus-kassel.de

Unsere Besuchs- und Corona-Regeln

Es gilt ein eingeschränktes Besuchs­recht.

Liebe Besucherin, Lieber Besucher,

seit dem 1. März 2023 gilt ein eingeschränktes Besuchs­recht an unseren beiden Stand­orten Marienkrankenhaus Kassel und St. Elisabeth-Krankenhaus Volkmarsen.

Ihre Lieben sind bei uns in den besten Händen! 

Vielen Dank für Ihr Verständnis!


Wir wissen, wie wichtig Ihnen Ihr Besuch bei Ihren Lieben ist und wie sehr sich unsere Patien­tinnen und Patienten über Besuch freuen. Um Ihnen Ihren Besuch in unserer Klinik gerade in Corona-Zeiten möglichst zu verein­fachen, haben wir hier alles für Sie aufge­listet. Für Ihre Sicherheit und die unserer Patien­tinnen und Patienten und Mitar­bei­tenden. Bitte bleiben Sie gesund.

Wir freuen uns auf Sie!


Bitte beachten Sie unsere „Besuchs- und Hygie­ne­regeln“. Diese sind zwingend durch­gängig während der gesamten Dauer Ihres Aufent­halts einzu­halten, insbe­sondere das durch­gängige Tragen einer medizi­ni­schen FFP2-Maske (kein Ventil, Visier ist nicht ausrei­chend) mit vollstän­diger Bedeckung von Mund und Nase sowie die Einhaltung eines Mindest­ab­standes von 1,5 m zu allen Personen – auch zu dem besuchten Patienten. Bei nicht Einhaltung der Besuchs- und Hygie­ne­regeln sehen wir uns leider gezwungen, zum Schutz unserer Patien­tinnen, Patienten und Mitar­bei­tenden Hausverbote auszusprechen.

Weiter­füh­rende Informationen:

Corona Besuchs- und Hygieneregeln

Besuche

Besuchs­zeiten

14:00 bis 18:00 Uhr für die maximal einstün­digen Besuchs­termine 

  • Ausnahme Palliativ/Sterbefall/Intensiv: nach indivi­du­eller Absprache mit der Station 

Anzahl Personen: 

  • Normal­station: Maximal 2 Besucher zeitgleich je Patient 
  • Inten­siv­station: Maximal 1 Besucher je Patient pro Tag
  • Ausnahmen: Pallia­tiv­station, Sterbe­fälle, Inten­siv­station: jeweils nach indivi­du­eller Absprache mit der Station

Kein Zutritt für Besuche­rinnen und Besucher:

  • bei eigenem positiven COVID-Test innerhalb der letzten 10 Tage. 
  • , die selbst oder deren Angehörige des gleichen Hausstandes Symptome für COVID 19, insbe­sondere Atemnot, Fieber, neu auftre­tenden Husten, Verlust des Geschmacks- oder Geruchsinns, Glieder- oder Gelenk­schmerzen oder neu auftre­tende, unklare abdomi­nelle Beschwerden haben (Bauch­krämpfe, Durchfall, Erbrechen, Übelkeit) haben.
  • mit Atemwegs­in­fek­tionen.

Begleit­per­sonen

Für Begleit­per­sonen gelten grund­sätzlich die gleichen Regeln wie für Besucher mit Ausnahme der Einschränkung der „Besuchs­zeiten“. Es sollte nicht mehr als eine Person den Patienten begleiten. Bei unabding­baren Begleit­per­sonen kann nach indivi­du­eller Einweisung in die Hygie­ne­regeln von den Punkten unter „Besuchs­verbot“ abgewichen werden. Pro Patient ist in Rahmen einer ambulanten Versorgung, einer vorsta­tio­nären oder statio­nären Aufnahme 1 unabdingbare Begleit­person für den notwen­digen Zeitraum erlaubt, sofern dies für den medizi­ni­schen oder adminis­tra­tiven Prozess oder aus sozial-ethischen Gründen erfor­derlich ist. 

Eine unabdingbare Begleit­person ist beispiels­weise 

  • ein Dolmet­scher.
  • ein gesetzlich bestellter Betreuer.
  • ein Elternteil minder­jäh­riger Kinder.
  • eine Begleitung von Patienten mit erheblich einge­schränkter Mobilität.
  • eine Begleitung von Patienten mit relevant einge­schränkter Hörfä­higkeit oder mit relevant einge­schränktem Sehvermögen.
  • eine Begleitung von Patienten, die sich nicht ausrei­chend verstän­digen können.

Es gelten selbst­ver­ständlich dieselben Besuchs- und Hygie­ne­regeln wie für alle Besuche­rinnen und Besucher.

 Besucher verpflichten sich, diese Regeln durch­gängig einzu­halten: 

  • Durch­gän­giges Tragen einer FFP2-Maske gesamten Aufent­halts im Kranken-haus (engan­liegend, Mund und Nase müssen bedeckt sein, kein Ventil) 
  • Hände­hy­giene: Desin­fi­zieren der Hände mindestens vor Betreten und vor Verlassen des Krankenhauses.
  • Husten- und Nieseti­kette sind einzu­halten.
  • Bitte sorgen Sie im Zimmer für ausrei­chende Lüftung („Stoßlüften“: Fenster ganz öffnen, nicht kippen).
  • Die Benutzung der Nasszellen im Patien­ten­zimmer ist für Besucher nicht gestattet.

Grund­sätzlich gilt für alle Besuche:

  • Während der Durch­führung pflege­ri­scher Tätig­keiten oder Visiten bitten wir Besuche­rinnen und Besucher das Patien­ten­zimmer zu verlassen. Dies führt nicht zur Verlän­gerung der Besuchszeit.
  • Besuche können aufgrund der jewei­ligen örtlichen Gegeben­heiten, der medizi­ni­schen Bedürf­nisse der Patienten und Mitpa­ti­enten sowie aus organi­sa­to­ri­schen Gründen weiter einge­schränkt werden. 
  • Bei Regel­ver­stößen können Besuche abgebrochen und die Personen von weiteren Besuchen ausge­schlossen werden. Es wird ein Hausverbot ausgesprochen.